Wann wendet ein Gericht ausländisches Recht doch nicht an?
betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer, Ehegatten
Grundsätzlich kann in einem Fall mit Auslandsbezug auch ausländisches Recht anzuwenden sein. Verletzt die Anwendung einer solchen Regel das inländische Rechtsempfinden in unerträglichem Maß, bleibt sie ausnahmsweise unangewendet. Diese Ausnahme nennt man Vorbehaltsklausel.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Unter ordre public oder Vorbehaltsklausel versteht man den Rechtssatz, dem zufolge eine nach den allgemeinen Grundsätzen des internationalen Privatrechts anzuwendende Norm dann nicht heranzuziehen ist, wenn ihre Anwendung das inländische Rechtsempfinden in unerträglichem Maß verletzt (Scheucher ZfRV 1960,15 ff, insbesondere 16; ähnlich Schnitzer, Handbuch des IPR 4.Auflage II, 234; in diesem Sinne auch EvBl 1961/27).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verneint für Ferntrauung nach iranischem Recht ohne Zweifel an der freien Willensentscheidung.OGH 5 Ob 42/22w, 01.12.2022
- Hier: Anrechnung von Verzugszinsen und Verfahrenskosten auf die Haftpflichtversicherungssumme, selbst wenn diese zusammen mit den übrigen Entschädigungszahlungen überschritten werden würde.OGH 2 Ob 207/20k, 25.11.2021
- Hier: Schuldenschnitt bei griechischen Staatsanleihen.OGH 4 Ob 233/19x, 21.02.2020
- Als vom ordre public erfasste Grundwertungen werden vor allem die tragenden Grundsätze der Bundesverfassung, aber auch des Strafrechts, des Privatrechts und des Prozessrechts verstanden werden müssen, wobei für die Vereinbarkeit nicht der Weg oder die Begründung, sondern das Ergebnis des Schiedsspruchs maßgeblich ist.OGH 3 Ob 221/04b, 26.01.2005
- Und mit der inländischen Rechtsordnung vollkommen unvereinbare Rechtsgedanken enthält.OGH 7 Ob 14/79, 28.06.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058323 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 14.
- OGH 5 Ob 45/25s, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 32/25a, 25.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 42/22w, 01.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 10/17t, 07.06.2017, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
4.DVEheG §18; Vollstreckungsvertrag Österreich - Jugoslawien betr Schiedssprüche und Schiedsvergleiche Art 2 lite; UN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art V Abs2 litb
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