Zum Inhalt springen

Wonach richtet sich, wie viel von einem verbotenen Vertrag ungültig ist?

betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsumenten, Käufer, Verkäufer
Verstößt ein Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot, wird er nur so weit ungültig, wie es der Zweck dieses Verbots verlangt. Entscheidend ist also, wen oder was das Gesetz schützen will, und nicht, ob die Beteiligten den Rest des Vertrags auch ohne die verbotene Stelle geschlossen hätten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (30 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1950)

Die Nichtigkeit eines Vertrages tritt nur in jenem Umfang ein, den der Zweck des Verbotsgesetzes erheischt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 30.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Teilweise ungültiger Vertrag
Vertragsrecht · Verbot, das nur einen Vertragspartner trifft
Vertragsrecht · Unwirksamkeit ohne ausdrückliche Anordnung
Vertragsrecht · Nichtigkeit verbotener Rechtsgeschäfte
Vertragsrecht · Absolute Nichtigkeit bei Verbot im Allgemeininteresse