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Gilt eine Nebenabrede, die eine behördliche Genehmigung umgeht?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Wenn das Gesetz für ein Geschäft eine behördliche Genehmigung verlangt, um öffentliche Interessen zu wahren, können Sie diese Genehmigung nicht durch interne Abmachungen umgehen. Eine solche Abmachung ist unwirksam, jedenfalls in dem Umfang, in dem das Gesetz eine Genehmigung vorschreibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Der Versuch, die vom Gesetz zur Wahrung öffentlicher Interessen vorgeschriebene behördliche Genehmigung eines Rechtsgeschäftes durch interne Abmachungen zu umgehen, muß die Unwirksamkeit der betreffenden Vereinbarung - zumindest in dem Umfang, in dem das Gesetz eine behördliche Genehmigung vorschreibt - zur Folge haben (vgl Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1, 198).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016841 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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