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Darf ein Ausländer den Grundkauf über eine Umgehung abwickeln?

betrifft Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer, ausländische Erwerber
Ist für den Erwerb eines Grundstücks durch eine ausländische Person eine behördliche Genehmigung nötig, darf sie nicht umgangen werden. Ein Geschäft, das diese Genehmigungspflicht umgehen soll, ist unerlaubt und ungültig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Ein Geschäft, wodurch das Erfordernis der behördlichen Genehmigung des Grunderwerbes durch einen Ausländer umgangen werden soll, ist unerlaubt und ungültig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038704 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

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