Darf ich meine erhoffte Erbschaft schon jetzt verschenken?
betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Angehörige, Beschenkte
Solange die betreffende Person lebt, dürfen Sie eine von ihr erhoffte Erbschaft weder verkaufen noch verschenken. Nach ihrem Tod können Sie hingegen frei verfügen, und zwar auch über einzelne Gegenstände.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Eine von einer dritten Person erhofften Erbschaft darf zu deren Lebzeiten nicht veräußert und damit auch nicht verschenkt werden; nach ihrem Tod ist die Verfügung aber frei auch über einzelne Sachen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016860 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 92/24f, 23.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 938
- ABGB § 1278 · Erbschaftskauf
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