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Kann ich einen Wuchervertrag später freiwillig doch noch bestätigen?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Konsumenten, Kreditnehmer, Vertragspartner
Ein Geschäft, bei dem Ihre Zwangslage, Unerfahrenheit oder Ihr Leichtsinn ausgenützt wurde, ist zunächst ungültig. Sie können es aber später wirksam anerkennen oder sich darüber vergleichen. Das setzt voraus, dass die Umstände, die das Geschäft zum Wuchergeschäft gemacht haben, zu diesem späteren Zeitpunkt nicht mehr bestehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 13.01.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Ein wucherisches Geschäft kann zu einem späteren Zeitpunkt wirksam anerkannt oder verglichen werden, wenn die Voraussetzungen nach § 879 Abs 2 Z 4 ABGB nicht mehr vorliegen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017930 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zwangslage als Voraussetzung des Wuchers

Eine Zwangslage, die eine Anfechtung wegen Wuchers rechtfertigt, muss nicht dauerhaft und nicht rein wirtschaftlich sein. Sie kann auch nur vorübergehend, seelisch oder bloß vermeintlich bestehen. Auch die Befürchtung, durch nicht eingelöste Zahlungsversprechen Kreditwürdigkeit und Ansehen zu verlieren, kann eine solche Lage sein.

günstig für Schuldner Begriff der Zwangslage beim Vertrag

Eine Zwangslage liegt vor, wenn Sie nur die Wahl haben, den Vertrag einzugehen oder einen Nachteil zu erleiden. Dieser Nachteil muss bei vernünftiger Betrachtung schwerer wiegen als der wirtschaftliche Verlust, den der Vertrag mit sich bringt.

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