Wofür hafte ich, wenn ich volle Verantwortung übernommen habe?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftragnehmer, Auftraggeber, Bauunternehmer
Für jeden Schaden. Die Klausel, dass der Auftragnehmer für Schäden aus der Bauführung voll verantwortlich ist und den Auftraggeber gegenüber Dritten schadlos und klaglos zu halten hat, bedeutet, dass er gegenüber dem Auftraggeber die volle Haftung übernimmt. Sie umfasst verschuldete ebenso wie unverschuldete Schäden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 04.07.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die Klausel, daß der Auftragnehmer "für Schäden, die durch die Bauführung entstehen . . . . . . voll verantwortlich" und den Auftraggeber "gegenüber Dritten schadlos und klaglos zu halten" hat, bedeutet, daß der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber die volle Haftung für jeden, verschuldeten wie unverschuldeten, Schaden übernommen hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn bei einer Lebensversicherung im Ablebensfall als Leistung ein zum Pensionszahlungsbeginn kapitalisierter (abgezinster) Wert künftiger Pensionszahlungen vereinbart wird und der Polizze und den Vertragsunterlagen kein Hinweis darauf zu entnehmen ist, welcher Abzinsungsfaktor (Diskontsatz) zur Anwendung gelangen soll, ist davon auszugehen, dass ein bestimmter also marktüblicher zugrunde zu legen ist.OGH 7 Ob 114/18t, 04.07.2018
- "Für eventuell entstehende Schäden oder Betriebsbehinderungen haftet der Bauwerber bzw sein Rechtsnachfolger" (Eisenbahnunfall nach Bohrarbeiten unter dem Bahndamm).OGH 2 Ob 36/82, 12.07.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017015 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 7 Ob 114/18t, 04.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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