Kann ich mich auf den Kaufvertrag meines Vermieters berufen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schlüssiger "Volleintritt" durch Übernahme des gesamten Vertrags unter Aufrechterhaltung des Bestandverhältnisses auch in Ansehung von Dauer und Kündigungsfrist.OGH 1 Ob 122/02a, 11.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017051 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 3 Ob 121/25b, 24.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 87/20k, 07.12.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 881 · Verträge zugunsten Dritter
- ABGB § 1120
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Käufer einer Liegenschaft tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Ist das Mietrecht nicht im Grundbuch eingetragen, wird das Verhältnis ohne Rücksicht auf andere Vereinbarungen zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Nein. Ein Mietvertrag bringt Ihnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten; beide bilden ein einheitliches Ganzes, von dem sich die Rechte nicht abtrennen lassen. Eine Vereinbarung mit einem Dritten über die Abtretung der Mietrechte wirkt gegenüber dem Vermieter nur, wenn dieser zustimmt und der Dritte auch in die Pflichten eintritt. Das gilt auch für eine Übertragung im Scheidungsvergleich.