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Ist die Zusage einer Wohnung schon der Mietvertrag?

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Im Zweifel ja. Bei einem Mietvertrag wird in der Regel kein bloßer Vorvertrag angenommen, weil der Inhalt derselbe wäre und niemand ohne besonderen Grund den umständlicheren Weg über einen Vorvertrag wählt. Etwas anderes gilt, wenn sich aus den Umständen ein Vorvertrag ergibt, insbesondere wenn wesentliche Fragen noch offen sind.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 26.04.2019 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Bei einem Konsensualvertrag - wie einem Mietvertrag - ist im Zweifelsfall kein Vorvertrag anzunehmen, weil der Vertragsinhalt mit dem des Hauptvertrages ident ist und ohne besonderen Grund nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den umständlicheren Weg über den Vorvertrag gehen wollten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kaufoption als eigenständige Vereinbarung

Eine Nebenabrede muss zweierlei sein: Sie darf weder zum Kern des Mietvertrags gehören noch eine eigenständige Vereinbarung sein, die mit dem Mietvertrag nur äußerlich verbunden ist. Eine Kaufoption mit der Zusage, Wohnungseigentum zu begründen, ist eine solche eigenständige Vereinbarung. Sie ist auch dann keine Nebenabrede zum Mietvertrag, wenn sie in derselben Vertragsurkunde steht.

günstig für Vermieter Unbestimmter Mietbeginn im Vertrag

Ja. Ein vorformulierter Mietvertrag darf statt eines festen Beginns nur einen spätesten Termin nennen, zu dem der Vertrag wirksam wird, wenn sich der Vermieter verpflichtet, Ihnen den Übergabetermin eine gewisse Zeit vorher bekannt zu geben. Eine solche Klausel ist weder gröblich benachteiligend noch sonst unzulässig; sechs Wochen wurden als ausreichend angesehen.

Verwandte Fragen

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