Gelten mündliche Zusagen des Vermieters trotz Klausel im Vertrag?
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern für den Abschluss von Wohnungsmietverträgen im Teilanwendungsbereich des MRGOGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025
- Hier: AGB eines Edelmetallhandelsunternehmens [Klausel 19] – Verbandsprozess. Eine Klausel, nach der das Unternehmen Informationen an den Verbraucher ausschließlich auf elektronischem Weg erteilt, ist für den Verbraucher nachteilig und verstößt daher gegen § 10 Abs 3 KSchG.OGH 1 Ob 201/20w, 18.05.2021
- Hier: Klausel, wonach der Kunde den Vertrag auf einen Dritten übertragen kann, sofern der Unternehmer schriftlich zustimmt. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag liegt grundsätzlich im Interesse des Verbrauchers und wird behindert, wenn der Unternehmer einen Formvorbehalt setzt.OGH 8 Ob 132/15t, 27.01.2017
- Hier: Klausel, die zur Gültigkeit einer Erklärung Schriftlichkeit und firmenmäßige Zeichnung fordert.OGH 7 Ob 131/06z, 17.01.2007
- Diese Bestimmung will Verbraucher davor schützen, durch bestimmte mündliche Zusagen zum Vertragsschluss oder zur Unterfertigung eines Antrages bewegt zu werden und sich dann auf eine solche formlose Zusage nicht berufen zu können.OGH 7 Ob 131/06z, 17.01.2007
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- Hier: AGB-Klausel eines Elektrounternehmens, die mündliche Auskünfte und Zusagen oder Angaben in Prospekten, Preislisten etc für unverbindlich erklärt.OGH 7 Ob 201/05t, 11.12.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121435 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 15.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 201/20w, 18.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 20/15b, 25.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 10 · Umfang der Vertretungsmacht und mündliche Zusagen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.
Ja, unter Umständen. Eine Klausel, die zu weit geht, kann in dem Umfang aufrecht bleiben, in dem ihr Inhalt nicht zu beanstanden ist. Voraussetzung ist, dass erkennbar ist, dass die Vertragsparteien diesen Teil auch so vereinbart hätten. Unzulässig ist die Klausel nur so weit, wie die grobe Benachteiligung reicht.