Gilt der Vertrag, wenn ich ihn ungelesen unterschrieben habe?
günstig für Verwender betrifft Konsument, Unternehmer, Arbeitnehmer, Käufer
Ja, grundsätzlich. Im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs muss, wer eine Urkunde ungelesen unterschreibt, deren Inhalt als seine eigene Erklärung gegen sich gelten lassen; das gilt auch, wenn er gar nicht lesen kann. Anders kann es sein, wenn der Vertragspartner die rechtzeitige Kenntnisnahme kleingedruckter oder überraschender Klauseln verhindert hat oder wenn erkennbar überhaupt keine Rechtsfolgen gewollt waren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 28.11.2019 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs muss derjenige, der eine Urkunde ungelesen unterschreibt, deren Inhalt grundsätzlich als seine Erklärung gegen sich gelten lassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser Grundsatz gilt im Allgemeinen auch für eine eindeutige konkludente Willenserklärung einer Vertragspartei, die sich unmissverständlich auf eine ungelesene Urkunde des anderen Vertragspartners bezieht.OGH 4 Ob 165/20y, 10.12.2020
- Auch bei „ungelesenem" Unterfertigen einer Urkunde ist es für die Geltung als Willenserklärung notwendig, dass der die Erklärung Abgebende Rechtsfolgen herbeiführen will. Ist das erkennbar nicht der Fall, kann keine wirksame Willenserklärung angenommen werden.OGH 10 Ob 26/08h, 23.09.2008
- Derjenige, der eine Urkunde unterfertigt, macht den durch seine Unterschrift gedeckten Text auch dann zum Inhalt seiner Erklärung, wenn er ihn nicht gelesen hat.OGH 9 ObA 121/07w, 28.09.2007
- Das gilt insbesondere auch für einen Unternehmer, von dem zu erwarten ist, dass er schriftliche Mitteilungen auch liest.OGH 3 Ob 206/06z, 19.10.2006
- Der Inhalt einer Urkunde wird durch deren Unterfertigung nur dann zum Inhalt der Willenserklärung des Unterfertigenden, wenn der andere Teil aus den Umständen nicht etwas anderes entnehmen musste.OGH 5 Ob 277/01y, 29.01.2002
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- Wurde aber durch Verhalten des Vertragspartners die rechtzeitige Kenntnisnahme von kleingedruckten Vertragsklauseln - und gar von solchen, mit denen man nicht rechnen musste - verhindert, könnte dies sehr wohl dazu führen, dass keine Bindung an diese Klausel eingetreten ist.OGH 6 Ob 202/74, 19.12.1974
- Auch wenn er gar nicht lesen kann.OGH 5 Ob 139/72, 12.09.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017267 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 9 Ob 69/19s, 28.11.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 18/17p, 24.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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