Wann entsteht mein Anspruch gegen die anderen Mitschuldner?
günstig für Mitschuldner betrifft Mitschuldner, Schädiger, Bürgen, Autofahrer, Versicherungen
Erst dann, wenn Sie mehr geleistet haben, als Sie im Verhältnis zu den anderen selbst tragen müssen. Bis zur Höhe Ihres eigenen Anteils entsteht noch kein Anspruch auf Rückersatz.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (16 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Der Rückgriffsanspruch nach §§ 896, 1302 ABGB bzw §§ 8, 11 EKHG entsteht erst mit der Leistung, die über den von ihm im Verhältnis zu den anderen Solidarschuldnern zu tragenden Anteil hinausgeht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rückgriffsanspruch nach § 11 EKHG.OGH 2 Ob 221/23y, 21.03.2024
- Hier: Zur Frage der Verjährung.OGH 10 Ob 68/17y, 20.02.2018
- Hier: Zu § 11 Abs 1 EKHGOGH 8 Ob 75/87, 19.11.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017581 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 2 Ob 221/23y, 21.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 68/17y, 20.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Entstehen des Rückersatzanspruchs
Schadenersatz · Rückgriff gegen den Mitschädiger
Schadenersatz · Rückgriff unter Mitschädigern
Schadenersatz · Verjährung des Rückgriffsanspruchs
Schadenersatz · Rückersatz erst nach der Zahlung