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Wie legt das Gericht einen unklaren Vertrag aus?

betrifft Vertragsparteien, Konsumenten, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Wenn nach der Absicht der Vertragsparteien gefragt wird, geht es nicht um irgendeinen inneren Willen, den niemand nachprüfen kann. Gemeint ist der Zweck, den das Geschäft haben sollte. Danach richtet sich die Auslegung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (75 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Unter Parteiabsicht im Sinne des § 914 ist keineswegs irgendein unkontrollierbarer Parteiwille, sondern nichts anders als der Geschäftszweck zu verstehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 75.

Im Gesetz

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