Wie wird eine Schenkung ausgelegt, wenn der Text unklar ist?
betrifft Schenker, Beschenkte, Erben, Vertragspartner
Auch bei unentgeltlichen Geschäften wird zuerst gefragt, was die Beteiligten wirklich gewollt haben und was der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Erst wenn sich das nicht klären lässt, greift die Zweifelsregel, wonach der Verpflichtete eher die geringere Last tragen soll. Zustandekommen und Inhalt richten sich also in erster Linie nach der Absicht der Beteiligten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die Auslegungsregel des § 914 ABGB gilt grundsätzlich auf für die Parteienerklärungen beim Abschluß unentgeltlicher Geschäfte, deren Zustandekommen und Gehalt primär nach § 914 ABGB und nur subsidiär gemäß § 915 ABGB zu ermitteln ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 193/23f, 21.11.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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