Gilt bei einem klaren Vertrag noch die Zweifelsregel?
betrifft Vertragspartner, Konsument, Unternehmer
Steht der Inhalt des Vertrags eindeutig fest, gibt es keinen Zweifel mehr. Die gesetzliche Regel, die im Zweifel zu Lasten des Verfassers wirkt, kommt dann nicht zur Anwendung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Steht der Vertragsinhalt eindeutig fest, dann ist für die Anwendung des § 915 ABGB kein Raum.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 915 ABGB kommt nur subsidiär in Ermangelung eines ermittelbaren Erklärungsinhalts zum Tragen.OGH 5 Ob 32/09f, 24.03.2009
- Hier: Keine Undeutlichkeit nach Auslegung bezüglich des Geltungsbereiches des Konkurrenzverbotes.OGH 6 Ob 509/81, 01.07.1981
- BürgschaftserklärungOGH 8 Ob 525/79, 06.03.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017957 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 19.
- OGH 3 Ob 25/26m, 29.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 140/25d, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 181/25m, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 21/23f, 24.05.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 69/19s, 28.11.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 42/17z, 10.10.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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