Wann hilft die Regel, dass Zweifel gegen den Verfasser gehen?
betrifft Konsument, Unternehmer, Vertragspartner
Zuerst ist zu ermitteln, was die Vertragsparteien tatsächlich erklärt und gemeint haben, auch unter Berücksichtigung der Übung im Verkehr. Erst wenn das kein eindeutiges Ergebnis bringt, greift die gesetzliche Zweifelsregel.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Die Auslegungsregel des § 915 ABGB ist erst dann für die Auslegung heranzuziehen, wenn die Ermittlung der erklärten Absicht der Parteien (auch unter Einschluss der ergänzenden Verkehrsübung) ohne eindeutiges Ergebnis geblieben ist; man kann (arg: "im Zweifel") § 915 ABGB insofern als subsidiär bezeichnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 1353 Satz 1 ABGB ist nur auf unentgeltliche und allenfalls auf entgeltliche Sicherungsgeschäfte ohne ein ausgeprägtes eigenwirtschaftliches Interesse des Sicherungsgebers anzuwenden.OGH 6 Ob 142/10s, 17.12.2010
- § 915 ABGB kommt nur subsidiär in Ermangelung eines ermittelbaren Erklärungsinhalts zum Tragen.OGH 5 Ob 32/09f, 24.03.2009
- Die Frage, ob die subsidiäre Bestimmung des § 915 überhaupt heranzuziehen ist, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen.OGH 8 Ob 15/07z, 18.04.2007
- Trotz § 915 bleibt oberste Auslegungsmaxime die Ermittlung dessen, was ein redlicher Erklärungsgegner als geäußerten Willen ansehen durfte.OGH 8 Ob 15/07z, 18.04.2007
- Hier: § 915 zweiter Fall ABGB nicht anwendbar: Wie die Entstehungsgeschichte des Vertrags zeigt, wirkten beide Parteien maßgebend an dessen Formulierungen mit; Energieversorgungsvertrag nach ElWOG.OGH 6 Ob 100/05g, 03.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109295 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 33.
- OGH 3 Ob 25/26m, 29.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 140/25d, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 181/25m, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 66/24y, 25.06.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 8 ObA 21/23f, 24.05.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 33/23s, 28.03.2023, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 9/22d, 18.10.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 237/16y, 26.01.2017, Fall aus Burgenland
- OGH 8 ObA 13/16v, 27.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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