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Kann das Höchstgericht noch prüfen, was vereinbart war?

betrifft Kläger, Beklagter, Vertragsparteien, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Was die Beteiligten tatsächlich erklärt haben, stellen die unteren Gerichte fest, und daran ist das Höchstgericht gebunden. Wie diese Erklärungen zu verstehen sind, ist dagegen eine Rechtsfrage. Diese Auslegung kann daher noch überprüft werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Nur die Feststellung der Willenserklärungen der Parteien ist Tatsachenfeststellung, die Auslegung der festgestellten Willenserklärungen hingegen revisible rechtliche Beurteilung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 44.

Im Gesetz

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