Kann ich die Auslegung meines Vertrags bis zum Höchstgericht bringen?
betrifft Vertragspartner, Konsument, Unternehmer, Kläger, Beklagter
Wenn die Gerichte Ihren Vertrag nach den anerkannten Grundsätzen ausgelegt haben, liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor. Die Auslegung eines einzelnen Vertrags hat nämlich keine Bedeutung über Ihren Fall hinaus. Der Oberste Gerichtshof befasst sich damit dann nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (225 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Steht die Vertragsauslegung durch die Vorinstanzen mit den Grundsätzen von Lehre und Rechtsprechung im Einklang, liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor, kommt doch der Beurteilung, ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, keine darüber hinausgehende Bedeutung zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Lizenzbedingungen (UrhG)OGH 4 Ob 125/24x, 27.08.2024
- Hier: Auslegung eines Krankenhausaufnahmevertrags.OGH 10 Ob 2/24b, 13.02.2024
- Im Vertrag wurde festgehalten, dass die Nebenintervenientin diesen „in Vertretung und mit Wirksamkeit“ für die Beklagte begründet hat. Die vertragliche Bestimmung, wonach die Nebenintervenientin alleinige Ansprechpartnerin in allen Angelegenheiten der Bauabwicklung sei, wobei dies „jedenfalls auch alle Fragen der Haftung für daraus entstehende Schäden“ mit einschließe, ändert nichts an der Passivlegitimation der Beklagten, weil der Ausdruck „Ansprechpartner“ üblicherweise dort verwendet wird, wo es dahinter noch einen Geschäftsherrn gibt. Im Zusammenhang mit dem Text des Vertrags, der von der Nebenintervenientin ausdrücklich in Vertretung und mit Wirksamkeit für die Beklagte abgeschlossen wurde, konnte das Berufungsgericht bei objektiver, redlicher und verständlicher Beurteilung jedenfalls die Passivlegitimation der Beklagten vertretbar bejahen.OGH 4 Ob 70/23g, 21.11.2023
- Hier: Verzichtserklärung bzgl eines Fruchtgenussrechts.OGH 2 Ob 187/23y, 25.10.2023
- Hier: Keine erhebliche Rechtsfrage hinsichtlich der Beurteilung, ob mit dem Übergabevertrag, wonach der Hof mit "allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör" übertragen worden und der damit verbundene "Genuss" übergegangen sei, auch Kondiktionsansprüche des Voreigentümers des Quellgrundstücks übertragen wurden.OGH 1 Ob 48/23z, 25.04.2023
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- Hier: Auslegung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Zuweisung von Verlusten.OGH 6 Ob 213/22z, 18.04.2023
- Hier: Vereinbarung eines Fruchtgenussrechts.OGH 8 Ob 137/22p, 16.12.2022
- Hier: Auslegung eines Rechts auf Bestellung eines Geschäftsführers als Entsendungs- oder Nominierungsrecht.OGH 6 Ob 42/22b, 18.11.2022
- Hier: Übermittlung eines Mietvertrags per E-Mail mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dieser noch von sämtlichen Vertragsparteien unterfertigt werden müsste.OGH 7 Ob 4/22x, 28.04.2022
- So etwa auch 9 ObA 125/21dOGH 8 ObA 76/21s, 29.11.2021
- Hier: Es entspricht der nunmehr ständigen Rechtsprechung, dass der objektive Erklärungswert der Verweise auf die FH-DO für einen redlichen Erklärungsempfänger die Anwendung (auch) der Einreihungskriterien ihres Gehaltsschemas und gerade nicht deren Ausschluss bedeutet.OGH 8 ObA 76/21s, 29.11.2021
- Hier: Gehaltsrechtliche Einstufung unter Verweis auf eine Dienstordnung (FH-DO).OGH 9 ObA 120/21v, 25.11.2021
- Ergänzende Vertragsauslegung.OGH 1 Ob 113/21f, 22.06.2021
- Hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts.OGH 6 Ob 148/20p, 18.02.2021
- Hier: Unechter Vertrag zugunsten Dritter.OGH 2 Ob 187/20v, 27.11.2020
- Hier: Wissenserklärung; ärztliches Zeugnis nach § 3 Abs 3 MSchG.OGH 10 ObS 66/20h, 24.11.2020
- Hier: Auslegung eines Arbeitsvertrags.OGH 8 ObA 57/19v, 24.09.2019
- Hier: Zur Auslegung einer Vereinbarung über die Tragung von Nebenkosten bei einem Pachtvertrag (Rechtsgeschäftsgebühr).OGH 6 Ob 154/17s, 21.11.2017
- Auslegung einer Garantieerklärung im Sicherungsverfahren.OGH 7 Ob 53/15t, 23.03.2015
- Hier: Auslegung vertraglicher Unterhaltsvereinbarung geradezu typisch einzelfallbezogen.OGH 2 Ob 152/14p, 18.02.2015
- Hier: Nutzungsbedingungen der YouTube LLC.OGH 4 Ob 82/14h, 20.05.2014
- Hier: Vergleich.OGH 8 Ob 86/10w, 26.04.2011
- Hier: „Historisch gewachsene Dokumente und Bedingungen“, in denen ebenfalls in erster Linie die allgemeinen gesetzlichen Auslegungsbestimmungen, vor allem die Unklarheitenregel des § 915 zweiter Fall ABGB, gelten.OGH 1 Ob 96/10i, 06.07.2010
- Hier: Auslegung, ob eine Vereinbarung als Vergleich anzusehen ist.OGH 8 ObA 7/10b, 23.03.2010
- Die Beurteilung, ob zwischen den Prozessparteien eine Vertragsbeziehung anzunehmen ist oder nicht, betrifft die Vertragsauslegung und daher ebenfalls keine erhebliche Rechtsfrage, weil sie von den Umständen des konkreten Einzelfalls abhängig ist.OGH 7 Ob 84/09t, 02.09.2009
- Hier: Auslegung kooperativer Regelungen eines Gesellschaftsvertrages.OGH 2 Ob 138/08w, 14.08.2008
- Hier: Servitutsbestellungsvertrag.OGH 1 Ob 273/07i, 10.06.2008
- Das Fehlen höchstgerichtlicher Judikatur zur Auslegung eines pactum de non petendo begründet noch keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 2 Ob 25/08b, 14.02.2008
- Hier: Auslegung eines Architektenvertrages, der deutschem Recht unterliegt.OGH 10 Ob 58/07p, 18.12.2007
- Ob eine Vereinbarung im Einzelfall - insbesondere unter Erforschung der im konkreten Fall verfolgten Parteiabsicht - richtig ausgelegt wurde, stellt nach ständiger Rechtsprechung nur dann eine erhebliche Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) dar, wenn in krasser Verkennung der Auslegungsgrundsätze ein unvertretbares, aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit zu korrigierendes Auslegungsergebnis erzielt wurde, was etwa dann der Fall ist, wenn die Interpretation mit Sprachregeln, allgemeinen Erkenntnissätzen oder gesetzlichen Auslegungsregeln in (unversöhnlichem) Widerspruch steht.OGH 10 Ob 52/07f, 11.09.2007
- Hier: Schlüssige Aufhebung eines Kaufvertrages.OGH 7 Ob 275/06a, 20.12.2006
- Hier: Schlüssige Überlassung von Grünflächen und Parkplatzflächen während des Bestandverhältnisses (Wohnungsmiete).OGH 7 Ob 215/06b, 27.09.2006
- Hier: Verabredung einer gemeinsamen „Kletterpartie".OGH 10 Ob 62/05y, 17.02.2006
- Hier: Gesellschaftsvertrag einer GmbH.OGH 6 Ob 231/05x, 03.11.2005
- Der Umstand, dass im konkreten Fall eine Vielzahl von Klägern (18 Studienlehrgangsteilnehmer) von der Entscheidung betroffen sind, bewirkt nicht das Vorliegen einer Rechtsfrage erheblicher Bedeutung, noch dazu, wo über alle 18 Klagen bereits entschieden wurde.OGH 2 Ob 118/03x, 12.06.2003
- Die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die Parteien einen Vertragsabschluss von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig gemacht haben, stellt stets eine Einzelfallbeurteilung dar, die regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO bildet.OGH 7 Ob 16/03h, 26.02.2003
- Hier: Auslegung von Auktionsbedingungen.OGH 1 Ob 248/02f, 25.10.2002
- Eine erhebliche Rechtsfrage liegt in einem solchen Fall unabhängig davon nicht vor, ob (auch) die vom Rechtsmittelwerber angestrebte Vertragsauslegung vertretbar ist.OGH 4 Ob 134/02p, 18.06.2002
- Hier: Umfang des Gebrauchsrechts eines Bestandnehmers.OGH 1 Ob 46/02z, 22.03.2002
- Die einzelfallbezogene Beurteilung rechtsgeschäftlicher Erklärungen rechtfertigt eine Anrufung des Obersten Gerichtshofes nur dann, wenn aus Gründen der Rechtssicherheit die Korrektur einer unhaltbaren, durch die Missachtung fundamentaler Auslegungsregeln zustande gekommenen Entscheidung geboten ist.OGH 7 Ob 27/02z, 27.02.2002
- Hier: Willenserklärung.OGH 3 Ob 256/01w, 24.10.2001
- Hier: Auslegung einer Pfandbestellungsurkunde.OGH 9 Ob 54/01h, 09.05.2001
- Hier: Einzelfallbezogene Auslegung eines Vertragspunkts unter dem Gesichtspunkt der Vertrauenstheorie.OGH 1 Ob 266/00z, 27.03.2001
- Hier: Die im Rahmen der Auslegung des konkreten Reisevertrages zu lösende Frage, ob die hier vorliegenden wesentlichen Vertragsänderungen (im Bereich der Flugzeit, des Abflugortes und Ankunftsortes und der Zwischenstopps) auch als erheblich im Sinne des § 31c KSchG waren, stellt eine Beurteilung des Einzelfalles dar.OGH 2 Ob 258/99a, 21.12.2000
- Ob die Streitteile eine wirksame Verlängerung des Bestandvertrages (ohne Befristung) mündlich vereinbart haben, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles; dieser Frage kommt keine darüber hinausgehende Bedeutung zu.OGH 6 Ob 25/00w, 24.02.2000
- Hier: Beurteilung einer formularmäßigen Wechselwidmungserklärung in Zusammenschau mit dem konkreten Kreditvertrag.OGH 8 Ob 307/99a, 22.12.1999
- Auslegung eines Generalvergleiches.OGH 9 ObA 241/99b, 15.12.1999
- Hier: Konkurrenzklausel.OGH 8 ObA 280/99f, 21.10.1999
- Die Beurteilung der Konkludenz von Willenserklärungen ist im Einzelfall keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO, es sei denn, es läge eine krasse Fehlbeurteilung durch die Vorinstanzen vor, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrgenommen werden müsste.OGH 7 Ob 138/99s, 14.07.1999
- Hier: Ob zwischen den Vertragsteilen eines Bestandvertrages ein Endtermin bestimmt wurde.OGH 7 Ob 85/99x, 14.04.1999
- Umfang der Bürgschaftsverpflichtung.OGH 8 Ob 387/97p, 13.01.1998
- Eine erhebliche Rechtsfrage liegt aber vor, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde.OGH 8 ObA 182/97s, 30.10.1997
- Hier: Auslegung des Begriffes "schlüsselfertig".OGH 10 Ob 50/97v, 07.03.1997
- Hier: Anerkenntnis.OGH 4 Ob 53/97s, 25.02.1997
- Ob hier auch eine andere Auslegung vertretbar wäre, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 2375/96K, 17.12.1996
- Eine erhebliche Rechtsfrage liegt aber vor, wenn eine auffallende Fehlbeurteilung, also eine krasse Verkennung der Auslegungsgrundsätze unterlaufen ist; ein solcher Fehler ist nämlich im Interesse der Rechtssicherheit wahrzunehmen.OGH 4 Ob 1101/95, 21.11.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042776 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
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- OGH 8 Ob 1/26v, 20.02.2026, Fall aus Kärnten
- OGH 9 Ob 109/25g, 19.02.2026, Fall aus Wien
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