Kann ich die Auslegung meines Vertrags beim Höchstgericht bekämpfen?
betrifft Vertragsparteien, Käufer, Verkäufer, Versicherungsnehmer
Ja, aber nur ausnahmsweise. Wie ein Vertrag oder eine andere Urkunde zu verstehen ist, entscheiden in der Regel die ersten beiden Instanzen abschließend. Der Oberste Gerichtshof greift nur ein, wenn die Auslegung den Sprachregeln oder den gesetzlichen Auslegungsregeln widerspricht oder krass unrichtig ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (79 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Die Auslegung einer Urkunde kann wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung nur bekämpft werden, wenn sie mit den Sprachregeln, den allgemeinen Erkenntnisgrundsätzen oder mit den gesetzlichen Auslegungsregeln, zB der §§ 914, 915 ABGB, in Widerspruch steht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch im Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 239/17h, 10.04.2018
- Hier: Erlagsverfahren.OGH 4 Ob 165/14i, 21.10.2014
- Hier: Schriftliche Ablehnung des Versicherers gemäß § 12 Abs 3 iVm Abs 2 VersVG.OGH 7 Ob 182/06z, 30.08.2006
- Der Auslegung von Urkunden kommt in der Regel - krasse Fehlbeurteilungen ausgenommen - keine über den Einzelfall hinausgehende und damit revisible Bedeutung zu.OGH 7 Ob 182/06z, 30.08.2006
- Hier: Auslegung des Parteiwillens.OGH 8 Ob 58/99h, 26.08.1999
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Daher umso weniger von einer erheblichen Rechtsfrage.OGH 5 Ob 1542/92, 28.04.1992
- Wenn eine nach diesen Kriterien unbedenkliche Urkundenauslegung durch die Unterinstanzen lediglich durch eine andere, ebenfalls mögliche Auslegung ersetzt werden soll, kann von einer Fehlbeurteilung durch die Unterinstanzen noch nicht gesprochen werden.OGH 6 Ob 279/62, 24.10.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 79.
- OGH 9 Ob 47/22k, 31.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 228/18t, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 239/17h, 10.04.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 83/17t, 23.10.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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