Was gilt, wenn niemand eine andere Absicht beweisen kann?
betrifft Vertragspartner, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Mieter, Vermieter
Dann zählt allein die Urkunde. Der Vertrag wird nach dem gewöhnlichen Sinn seiner Worte und nach dem Zweck der Vereinbarung verstanden. Wer behauptet, es sei etwas anderes gewollt gewesen, muss das beweisen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 17.10.2023 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Wurde nicht bewiesen, dass für den einen Vertragspartner aus dem Erklärungsverhalten des anderen eine vom Inhalt der Urkunden abweichende Erklärungsbedeutung zu erschließen war, ist die Absicht der Parteien im Rahmen der rechtlichen Beurteilung allein aus der Urkunde nach dem objektiven Aussagewert des Textes und dem Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung im Zusammenhalt mit dem Zweck der Vereinbarung zu ermitteln (hier: Pensionszuschussregulativ des ORF).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier hat sich keine der Parteien auf einen vom Inhalt der Urkunde abweichenden Parteiwillen berufen.OGH 3 Ob 227/11w, 14.03.2012
- Hier: Kostentragungsklausel im Bestandvertrag.OGH 4 Ob 218/11d, 17.01.2012
- Hier: Auslegung des Art II Z 3 PZR des ORF (insbesondere zum Begriff der „unverschuldeten Kündigung).OGH 8 ObA 68/07v, 16.01.2008
- Hier: Auflösungsvereinbarung.OGH 9 ObA 122/02k, 13.11.2002
- Hier: Arbeitsordnung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (freie Betriebsvereinbarung).OGH 9 ObA 154/01i, 10.10.2001
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Mit Beschluss des Stadtrates beschlossene Beförderungsrichtlinien.OGH 9 ObA 83/00x, 26.04.2000
- Hier: Dienstvertrag eines Primararztes.OGH 9 ObA 55/99z, 16.06.1999
- Hier: Eine vom Text des Pensionszuschussvertrages abweichende Parteienabsicht konnte nicht festgestellt werden, sodass bei der Auslegung vom Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung auszugehen ist.OGH 9 ObA 83/98s, 20.05.1998
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 221/95, 28.03.1996
- Hier: Art II Z 4 des Pensionszuschussregulatives des ORF.OGH 8 ObA 221/95, 28.03.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017833 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 21.
- OGH 4 Ob 141/23y, 17.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 4/21t, 30.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 67/15h, 26.02.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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