Zählt eine Absprache, die im Vertragstext nicht steht?
betrifft Vertragspartner, Kläger, Beklagter
Weicht das, was die Vertragspartner wirklich gewollt haben, vom Inhalt der Urkunde ab, wird das nur geprüft, wenn eine Seite das ausdrücklich behauptet und dafür Beweise anbietet. Von sich aus forscht das Gericht dem nicht nach.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 19.02.2026 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Eine - vom Inhalt einer Urkunde abweichende - Parteienabsicht ist nur dann zu erforschen, wenn dies von einer der Parteien behauptet und unter Beweis gestellt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Vorbringen einer von der Urkunde abweichenden Parteienabsicht im Rechtsmittelverfahren verstößt gegen des Neuerungsverbot der §§ 482, 504 ZPO.OGH 2 Ob 181/23s, 14.12.2023
- Ein Vertrag ist dann primär nach seinem Wortlaut auszulegen, wenn ein vom übrigen Verständnis einer Vertragsbestimmung abweichender gemeinsamer Parteiwille nicht behauptet wird.OGH 1 Ob 204/07t, 29.11.2007
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 261/95, 24.10.1995
- Wer einen vom objektiven Erklärungswert abweichenden Parteiwillen geltend macht, muss jene Umstände behaupten und nachweisen, aus denen sich dieser ergibt.OGH 7 Ob 691/89, 14.12.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017834 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 27.
- OGH 9 Ob 109/25g, 19.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 168/25x, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 141/25y, 17.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 200/24a, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 103/25p, 11.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 113/25f, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 42/25d, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 55/25d, 22.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 19/25x, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 92/24f, 19.03.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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