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Wer muss beweisen, dass etwas anderes vereinbart war?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Ist die Bedeutung eines Ausdrucks nach dem allgemeinen Sprachgebrauch klar, bleibt es dabei. Wer behauptet, es sei trotzdem etwas anderes vereinbart worden, muss die Umstände dafür vorbringen und beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Ist der aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs ermittelte Aussagewert nicht zweifelhaft, so muss derjenige, der sich auf eine vom Wortlaut abweichende Parteienvereinbarung beruft, die Umstände behaupten und beweisen, aus denen sich diese ergibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108201 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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