Muss das Gewollte überhaupt im Vertragstext angedeutet sein?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Steht fest, dass beide Seiten dasselbe gewollt haben, gilt der Vertrag mit diesem Inhalt. Es kommt dann nicht darauf an, ob sich diese Einigung in der Vertragsurkunde deutlich genug niedergeschlagen hat; der äußere Sinn der Worte verliert insoweit seine Bedeutung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ist ein übereinstimmender Parteiwille über Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt feststellbar, kommt es bei einem nachträglichen Streit zwischen den Vertragspartnern nicht darauf an, ob die erzielte Willensübereinstimmung auch einen hinreichend deutlichen Niederschlag in der Vertragsurkunde gefunden hat. Denn der Vertrag ist bei Konsensualverträgen jedenfalls so zustandegekommen, wie er von den Parteien übereinstimmend gewollt wurde; sogenannter "natürlicher Konsens", bei dessen Vorhandensein der sonst rechtlich erhebliche objektive Erklärungswert seine Bedeutung verliert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Vertragsparteien hatten beim vereinbarten Erlöschen der Servitut die Errichtung einer – letztlich nicht gebauten – öffentlichen Straße vor Augen, die für die Servitutsberechtigten „ohne tatsächliche und rechtliche Beschränkungen“ befahrbar wäre.OGH 2 Ob 135/25d, 29.07.2025
- Auslegung einer betrieblichen Pensionszusage.OGH 8 ObA 108/03w, 18.12.2003
- Dem Vertragsschluss nachfolgende Umstände sind für die Auslegung bedeutungslos, soweit sie nicht die zum Abschlusszeitpunkt bestehende Parteienabsicht manifestieren.OGH 8 ObA 108/03w, 18.12.2003
- Hier: Dienstzettel.OGH 9 ObA 179/01s, 05.09.2001
- § 914 ABGB spricht im Bereich der nicht formgebundenen Erklärung somit eindeutig gegen die sogenannte "Andeutungstheorie" wonach der Wille nur soweit berücksichtigt werden könne, als er in der Erklärung irgendeinen Ausdruck gefunden habe.OGH 4 Ob 56/94, 31.05.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 31.
- OGH 4 Ob 200/24a, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 135/25d, 29.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 17 Ob 8/25p, 26.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 68/24i, 25.06.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 4 ob 182/23b, 26.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 225/23a, 19.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 80/23g, 17.11.2023, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 89/21b, 25.01.2022, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 21/21y, 23.02.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 44/19k, 25.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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