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Zählen die Gespräche vor dem Vertragsabschluss noch mit?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Auftraggeber, Konsument
Ja. Wie der Vertrag entstanden ist, fällt für seine Auslegung wesentlich ins Gewicht, wenn sich daraus der entscheidende Wille der Beteiligten erkennen lässt. Auch früher abgewickelte gleichartige Verträge können dabei herangezogen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Entstehungsgeschichte eines Vertrages fällt für dessen Auslegung wesentlich ins Gewicht, wenn aus ihr ein entscheidender Parteiwille erkennbar wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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