Zählen die Gespräche vor dem Vertragsabschluss noch mit?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Auftraggeber, Konsument
Ja. Wie der Vertrag entstanden ist, fällt für seine Auslegung wesentlich ins Gewicht, wenn sich daraus der entscheidende Wille der Beteiligten erkennen lässt. Auch früher abgewickelte gleichartige Verträge können dabei herangezogen werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Die Entstehungsgeschichte eines Vertrages fällt für dessen Auslegung wesentlich ins Gewicht, wenn aus ihr ein entscheidender Parteiwille erkennbar wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Angeld oder Anzahlung.OGH 5 Ob 215/20h, 02.02.2021
- Hier: Beauftragung eines Rechtsanwalts.OGH 2 Ob 196/19s, 27.11.2020
- Zur Auslegung eines Vertrags können auch früher abgewickelte gleichartige Verträge herangezogen werden.OGH 6 Ob 156/18m, 26.09.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 5 Ob 215/20h, 02.02.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 46/20a, 25.05.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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