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Kann eine freiwillige Leistung meines Arbeitgebers zum Anspruch werden?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ob Ihr Arbeitgeber eine Wohlfahrtseinrichtung schafft oder wieder auflöst, liegt grundsätzlich in seinem Ermessen. Freiwillige Sozialleistungen, die nicht zu einer solchen Einrichtung gehören, können jedoch durch schlüssiges Verhalten Teil Ihres Arbeitsvertrags werden. Dann verlieren sie ihren freiwilligen Charakter und werden verbindlich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Sowohl die Errichtung als auch grundsätzlich die Auflösung einer Wohlfahrtseinrichtung liegt im Ermessen des Betriebsinhabers; jene freiwillige Sozialleistungen aber, die nicht den Wohlfahrtseinrichtungen zuzurechnen sind, verlieren ihren ursprünglich freiwilligen Charakter und können insofern Verpflichtungscharakter annehmen, als sie auf konkludente Weise (§ 863 ABGB) Inhalt des Einzelvertrages werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018047 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Sozialplan und Verzicht auf Kündigungsanfechtung

Ja. Die Partner einer Betriebsvereinbarung dürfen bei den Anspruchsvoraussetzungen auch darauf Bedacht nehmen, wie sich die Vertragsparteien verhalten. In einem Sozialplan kann eine freiwillige Abfindung daher davon abhängig gemacht werden, dass Sie die Kündigung nicht bei Gericht anfechten.

günstig für Arbeitgeber Zuständigkeit für Versicherungspflicht

Nein. Ob ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis bestanden hat, entscheidet die Verwaltungsbehörde und nicht das Gericht. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag ungültig war. Auch eine Klage, mit der Ihr Arbeitgeber zur nachträglichen Anmeldung bei der Krankenkasse verpflichtet werden soll, wird deshalb zurückgewiesen.

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