Habe ich Anspruch auf freiwillige Leistungen meines Arbeitgebers?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.03.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Essensbons für Pensionisten (Verlust der Eigenschaft als entgeltnahe Leistung).OGH 9 ObA 137/18i, 28.03.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108744 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 137/18i, 28.03.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 863
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 95 · Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Im Einzelvertrag kann vorgesehen werden, dass ein Anspruch auf Versorgungsleistungen erst nach Ablauf einer Frist entsteht. Diese Wartezeit bezieht sich auf das aufrechte Arbeitsverhältnis: Der Anspruch entsteht nur, wenn Ihr Arbeitsverhältnis während der vereinbarten Zeit ununterbrochen bestanden hat. Nach Ablauf der Wartezeit besteht ein Anspruch auf die Anwartschaft.
Für die Tätigkeit als Betriebsrat dürfen keinerlei materielle Vorteile gewährt werden. Abweichende Vereinbarungen oder eine eingebürgerte Übung sind ungültig und begründen keine Verpflichtung. Der Betriebsinhaber darf künftige Leistungen daher auf das gesetzliche Maß zurückführen, auch wenn er bisher mehr geleistet hat.