Zum Inhalt springen

Worauf kommt es an, wenn ich ein Scheingeschäft behaupte?

betrifft Vertragsparteien, Kläger, Beklagte
Wer behauptet, es liege ein Scheingeschäft vor, muss die Voraussetzungen dafür beweisen. Entscheidend ist dabei, was die Beteiligten tatsächlich beabsichtigt haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Wer sich auf ein Scheingeschäft beruft, muss das Vorliegen der Voraussetzungen hiefür beweisen. Entscheidende Bedeutung kommt hiebei der Absicht der Beteiligten zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018129 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Beweislast beim Scheingeschäft
Vertragsrecht · Beweislast beim Umgehungsgeschäft
Vertragsrecht · Begriff des Scheingeschäfts
Vertragsrecht · Beweislast für die Schenkungsabsicht
Vertragsrecht · Verdecktes Geschäft hinter dem Schein