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Was gilt, wenn wir mit dem Vertrag etwas anderes verdecken wollten?

betrifft Vertragsparteien, Käufer, Verkäufer, Behörden
Zwischen den Vertragsparteien gilt nicht das nach außen vorgetäuschte Geschäft, sondern das damit verdeckte, tatsächlich gewollte Geschäft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Gemäß § 916 ABGB gilt zwischen den vertragsschließenden Parteien nicht das simulierte, sondern das dissimulierte Rechtsgeschäft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018136 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 38.

Im Gesetz

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