Muss ich die volle Vorbereitungszeit noch einmal einräumen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018389 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 133/24b, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Es genügt nicht, fristgerecht zu erklären, dass Sie einlösen wollen. Sie müssen innerhalb der Frist auch den Kaufpreis leisten, den der andere Käufer zahlen müsste, oder ihn tatsächlich anbieten; bei unbeweglichen Sachen binnen dreißig Tagen. Eine bloße Finanzierungszusage der Bank reicht dafür nicht.
Das müssen Sie beweisen, wenn Sie Gewährleistung verlangen. Lässt sich der Zeitpunkt nicht genau feststellen, kommt es darauf an, ob sich der Mangel jedenfalls in den sechs Monaten vor Einbringung der Klage einordnen lässt. Gelingt diese Zuordnung nicht, ist die Frist nicht nachgewiesen.