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Muss ich die volle Vorbereitungszeit noch einmal einräumen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Auftraggeber, Verkäufer, Unternehmer
Wenn Sie eine Nachfrist setzen, müssen Sie nicht die ganze Zeit noch einmal geben, die zur Vorbereitung nötig gewesen wäre. Die Nachfrist soll nur die bereits vorbereitete Leistung beschleunigen und abschließen. Sie muss nicht so lang sein, dass die andere Seite erst jetzt zu arbeiten beginnen kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Es ist nicht notwendig, daß dem Schuldner die ganze zur Vorbereitung der schuldigen Leistung erforderliche Frist noch einmal erteilt wird; es soll ihm eine Frist gewährt werden, in der die bereits vorbereitete Erfüllung beschleunigt und vollendet, nicht aber eine Frist, in der die noch gar nicht in Angriff genommene Erfüllung bewirkt werden kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018389 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Ausübung des Vorkaufsrechts

Es genügt nicht, fristgerecht zu erklären, dass Sie einlösen wollen. Sie müssen innerhalb der Frist auch den Kaufpreis leisten, den der andere Käufer zahlen müsste, oder ihn tatsächlich anbieten; bei unbeweglichen Sachen binnen dreißig Tagen. Eine bloße Finanzierungszusage der Bank reicht dafür nicht.

günstig für Verkäufer Beweis der rechtzeitigen Geltendmachung

Das müssen Sie beweisen, wenn Sie Gewährleistung verlangen. Lässt sich der Zeitpunkt nicht genau feststellen, kommt es darauf an, ob sich der Mangel jedenfalls in den sechs Monaten vor Einbringung der Klage einordnen lässt. Gelingt diese Zuordnung nicht, ist die Frist nicht nachgewiesen.

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