Zum Inhalt springen

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Reparatur nichts brachte?

günstig für Besteller betrifft Besteller, Unternehmer, Konsument, Auftraggeber, Werkstatt
Ja. Ist das bestellte Werk unbrauchbar, können Sie den gesamten dafür bezahlten Werklohn als Schadenersatz zurückverlangen. Das gilt etwa für die misslungene Reparatur eines Fahrzeugmotors.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.02.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Auch das Entgelt für ein unbrauchbares Werk kann aus dem Titel des Schadenersatzes zurückverlangt werden. (Die Frage, ob es sich hiebei um das Erfüllungsinteresse handelt, oder ob von einem weiteren Begriff des Mangelfolgeschadens ausgegangen wurde, wird ausdrücklich offengelassen.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Schadenersatz und Neuherstellung beim Werkvertrag
Vertragsrecht · Verbesserung abgelehnt, Werklohn fällig
Vertragsrecht · Werklohn bei Mitverschulden des Bestellers
Vertragsrecht · Kosten der Mängelbehebung beim Werkvertrag
Vertragsrecht · Zurückbehalten des Werklohns bei Mängeln