Wozu dient die Gewährleistung bei einem mangelhaften Kauf?
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1981)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wenn ein Fahrzeug mangelhaft ist, weil eine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft fehlt, und der Mangel nur durch eine Reparatur behoben werden kann, die trotz gänzlicher Herstellung der Gebrauchstauglichkeit zu einer objektiven Wertminderung des Fahrzeugs (im Sinn eines merkantilen Minderwerts) führt, ist allein mit der Reparatur die subjektive Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung nicht wiederhergestellt. In der nach der Reparatur verbliebenen Wertminderung des Fahrzeugs liegt eine nach wie vor nicht ausgeglichene Störung des von den Parteien vereinbarten Wertverhältnisses von Leistung und Gegenleistung.OGH 6 Ob 240/19s, 24.09.2020
- Wie sich aus § 932 ABGB ergibt, soll der Gläubiger primär das erhalten, was ihm versprochen wurde.OGH 8 Ob 75/13g, 26.06.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018636 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 1 Ob 159/24z, 19.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 67/23b, 26.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 139/23x, 06.09.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 922 · Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gewährleistung können Sie nur für Mängel verlangen, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Der Mangel muss damals zumindest im Ansatz bestanden haben, auch wenn er erst später sichtbar wurde. Für Mängel, die erst danach entstehen, gibt es keine Gewährleistung.
Wollen Sie wegen eines Mangels mehr als die Gewährleistung, nämlich Schadenersatz, brauchen Sie ein Verschulden des Verkäufers oder Unternehmers. Sie müssen behaupten und beweisen, dass der Mangel durch dessen rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht wurde. Sie müssen außerdem angeben, worin dieses Verhalten bestanden hat.