Zum Inhalt springen

Wozu dient die Gewährleistung bei einem mangelhaften Kauf?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Werkbesteller, Unternehmer
Sie soll das gestörte Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung wiederherstellen. Die Pflicht entsteht, weil der Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt wurde; ausgeglichen wird der Mangel durch Verbesserung, Preisminderung oder Rückabwicklung. In erster Linie sollen Sie das erhalten, was Ihnen versprochen wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1981)

Die Pflicht zur Gewährleistung resultiert aus der Nichterfüllung oder der nicht vollständigen Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten; die Behebung solcher Erfüllungsmängel - sei es durch Wandlung, durch Verbesserung oder durch Preisminderung - soll das gestörte Gleichgewicht der beiderseitigen Leistungen (die "subjektive Äquivalenz") wiederherstellen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018636 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Gewährleistung nur für anfängliche Mängel

Gewährleistung können Sie nur für Mängel verlangen, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Der Mangel muss damals zumindest im Ansatz bestanden haben, auch wenn er erst später sichtbar wurde. Für Mängel, die erst danach entstehen, gibt es keine Gewährleistung.

günstig für Verkäufer Beweislast beim Schadenersatz wegen Mängeln

Wollen Sie wegen eines Mangels mehr als die Gewährleistung, nämlich Schadenersatz, brauchen Sie ein Verschulden des Verkäufers oder Unternehmers. Sie müssen behaupten und beweisen, dass der Mangel durch dessen rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht wurde. Sie müssen außerdem angeben, worin dieses Verhalten bestanden hat.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Umstieg auf Preisminderung oder Rückabwicklung
Vertragsrecht · Gewährleistung als Rest des Erfüllungsanspruchs
Vertragsrecht · Wandlung als Einwand gegen die Kaufpreisklage
Vertragsrecht · Rückzahlung nach Vertragsauflösung wegen Mangels
Vertragsrecht · Wandlung und Preisminderung als Gestaltungsrechte