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Muss ich schon bei der Mängelanzeige sagen, was ich will?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Besteller, Unternehmer
In der Mängelanzeige müssen Sie noch nicht festlegen, was Sie verlangen; oft steht ja noch gar nicht fest, ob der Mangel behebbar ist. Steht das fest, müssen Sie sich zwischen Preisminderung und Verbesserung entscheiden, wenn Sie Ihren Anspruch durchsetzen wollen. Von dieser Wahl können Sie jedenfalls dann nicht mehr abgehen, wenn das schikanös wäre.

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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Zur Perpetuierung der Gewährleistungseinrede ist nicht nötig, schon in der Mängelanzeige den Gewährleistungsanspruch zu konkretisieren. Vor Feststellung, ob der Mangel behebbar oder unbehebbar ist, ist dies auch kaum möglich. Ist aber einmal festgestellt, daß es sich um einen behebbaren Qualitätsmangel handelt, muß der Anspruchsberechtigte von seinem Recht, zwischen Preisminderung oder Verbesserung zu wählen, Gebrauch machen, wenn er seinen Gewährleistungsanspruch durchsetzen will, da die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen verschieden sind und nicht nebeneinander bestehen können. Diese Wahl muß jedenfalls dann als unwiderruflich gelten, wenn ein Abgehen von dem zuerst geltend gemachten Anspruch schikanös wäre. Ein Anspruch auf Nachlieferung besteht nur bei Quantitätsmängeln, nicht aber bei Qualitätsmängeln.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018731 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Offengelegte Mängel des Kaufobjekts

Nein. Wird Ihnen vor dem Kauf offengelegt, dass bestimmte Nachteile bei näherer Untersuchung zutage treten könnten, müssen Sie mit einem Abweichen von der sonst geschuldeten Qualität rechnen. Dann wird nur diese mindere Qualität zum Inhalt des Vertrags.

günstig für Verkäufer Beweis der rechtzeitigen Geltendmachung

Das müssen Sie beweisen, wenn Sie Gewährleistung verlangen. Lässt sich der Zeitpunkt nicht genau feststellen, kommt es darauf an, ob sich der Mangel jedenfalls in den sechs Monaten vor Einbringung der Klage einordnen lässt. Gelingt diese Zuordnung nicht, ist die Frist nicht nachgewiesen.

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