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Kann ich klagen, bevor feststeht welchen Anspruch ich habe?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer, Bauherren
Steht noch nicht fest, welcher Anspruch Ihnen wegen des Mangels zusteht, etwa Verbesserung, Preisminderung, Auflösung des Vertrags oder Ersatz der Behebungskosten, haben Sie ein Interesse an einer gerichtlichen Feststellung. Eine Feststellungsklage ist dann zulässig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Steht noch nicht fest, welche einklagbare Rechtswirkung (Wandelungsanspruch, Preisminderungsanspruch oder Verbesserungsanspruch beziehungsweise Schadenersatzanspruch infolge Verzuges des Gewährleistungspflichtigen mit der Verbesserung in Form des Ersatzes der Mängelbehebungskosten) der Leistungsstörung entspringt, dann muss dem Gewährleistungsberechtigten beziehungsweise Garantieleistungsberechtigten das Feststellungsinteresse zuerkannt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018668 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 22.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Preisminderung nach gelungener Reparatur

Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.

günstig für Verkäufer Beweis der rechtzeitigen Geltendmachung

Das müssen Sie beweisen, wenn Sie Gewährleistung verlangen. Lässt sich der Zeitpunkt nicht genau feststellen, kommt es darauf an, ob sich der Mangel jedenfalls in den sechs Monaten vor Einbringung der Klage einordnen lässt. Gelingt diese Zuordnung nicht, ist die Frist nicht nachgewiesen.

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