Kann sich der Verkäufer noch auf meine späte Mängelrüge berufen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Geltendmachung eines solchen schlüssigen Verzichts muss jedoch zumindest durch ein entsprechendes Tatsachenvorbringen erfolgen.OGH 8 Ob 125/08b, 02.04.2009
- Ein solcher nachträglicher Verzicht ist, auch wenn er konkludent erfolgt, wirksam.OGH 6 Ob 302/01g, 20.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014264 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 4 Ob 21/21y, 23.02.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 131/19i, 08.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie verlieren nicht nur den Anspruch auf Gewährleistung, sondern auch den Schadenersatz wegen der mangelhaften Ware. Damit gehen alle Rechte verloren, die Sie aus dem Mangel ableiten. Ansprüche wegen Schäden, die der Mangel an anderen Sachen anrichtet, bleiben Ihnen dagegen erhalten. Beim reinen Werkvertrag und bei unbeweglichen Sachen gilt diese Rügepflicht nicht.
Nein. Wer eine Sache trotz Kenntnis der Mängel weiter benützt, kann den Vertrag in der Regel nicht mehr rückgängig machen; darin liegt meist ein stillschweigender Verzicht, vor allem wenn die Benützung lange dauert. Wer die Aufhebung will, muss die Sache möglichst in dem Zustand zurückstellen, in dem er sie erhalten hat.