Zum Inhalt springen

Zählt eine Zahlungszusage als Verzicht auf die Verjährung?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Sagt Ihnen jemand zu, eine Schuld zu bezahlen, falls sie noch offen sein sollte, ist das zwar kein Anerkenntnis, wohl aber ein Verzicht darauf, sich auf die Verjährung zu berufen. Diese Zusage wirkt auch dann, wenn sie erst nach Ablauf der Frist abgegeben wurde. Wer bezahlt haben will, muss die Zahlung aber weiterhin selbst beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Zusage, eine Schuld zu bezahlen, wenn sie noch offen sein sollte, ist zwar nicht Anerkenntnis, wohl aber Verzicht auf Verjährungseinrede. Sie ist nach Eintritt der Verjährung abgegeben wirksam und hat keine Umkehrung der Beweislast für die Schuldtilgung zur Folge.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032401 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 20.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zahlung gegen den Willen des Gläubigers

Eine Zahlung ist kein Vertrag, für den der Gläubiger zustimmen müsste. Die Schuld erlischt auch gegen seinen Willen, wenn er die Annahme zwar ablehnt, gleichzeitig aber über das Geld verfügt oder sich eine spätere Verfügung vorbehält.

günstig für Schuldner Keine Hemmung bei sofortiger Ablehnung

Nein. Lehnt der Schuldner Ihre Forderung von Beginn an ab und sagt er nur zu, sich bei Dritten für Sie zu verwenden, sind das keine Vergleichsverhandlungen. Die Verjährungsfrist läuft dadurch unverändert weiter.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Bindung an den Verjährungsverzicht
Vertragsrecht · Anerkenntnis und Verjährungseinrede
Vertragsrecht · Verjährung und einfaches Anerkenntnis
Vertragsrecht · Anerkennung durch den Schuldner