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Wie lange kann ich Ansprüche aus einer Garantie geltend machen?

günstig für Garantiegeber betrifft Gläubiger, Garantiegeber, Unternehmer, Käufer
Wenn jemand für den Erfolg einer fremden Leistung einsteht, verjähren Ansprüche daraus in drei Jahren. Das gilt, wenn die Garantie den Zweck hat, einen Schaden auszugleichen. Warten Sie länger zu, ist der Anspruch verloren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Ansprüche auf Grund eines echten Garantievertrages verjähren gemäß § 1489 ABGB in drei Jahren, wenn die Garantieverpflichtung Schadenersatzfunktion hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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