Wie lange kann ich Ansprüche aus einer Garantie geltend machen?
günstig für Garantiegeber betrifft Gläubiger, Garantiegeber, Unternehmer, Käufer
Wenn jemand für den Erfolg einer fremden Leistung einsteht, verjähren Ansprüche daraus in drei Jahren. Das gilt, wenn die Garantie den Zweck hat, einen Schaden auszugleichen. Warten Sie länger zu, ist der Anspruch verloren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ansprüche auf Grund eines echten Garantievertrages verjähren gemäß § 1489 ABGB in drei Jahren, wenn die Garantieverpflichtung Schadenersatzfunktion hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: zweipersonale Garantie.OGH 6 Ob 65/21h, 15.11.2021
- Die Verjährungsfrist für Rechte aus Garantieverträgen beginnt, weil die Leistungspflicht des Verpflichteten von einer Erklärung des Berechtigten, hier dem Abruf der Garantie, abhängt, bei dreipersonalen abstrakten Garantien dann zu laufen, wenn die Garantieinanspruchnahme erstmals ohne Rechtsmissbrauch erfolgen kann.OGH 5 Ob 215/08s, 13.01.2009
- Das führt zur Anwendbarkeit des § 1489 ABGB.OGH 5 Ob 215/08s, 13.01.2009
- Geschuldet wird aus dem abstrakten Garantievertrag, mit dem der Garant für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs einsteht oder die Gefahr eines künftigen Schadens übernimmt, wobei er auf „volle Genugtuung" haftet (§ 880a ABGB). Garantien haben daher immer die Funktion, einen Schaden, den der Begünstigte durch den Nichteintritt eines Erfolgs erleidet, auszugleichen, auch wenn sie nicht Schadenersatzansprüche im eigentlichen Sinn sind, weil sie losgelöst von Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden sind.OGH 5 Ob 215/08s, 13.01.2009
- Mit Auseinandersetzung mit Judikatur und Lehre.OGH 1 Ob 138/05h, 27.09.2005
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- Entschädigungsansprüche, die gemäß § 1489 ABGB in drei Jahren verjähren, sind nicht nur Schadenersatzansprüche wegen deliktischer Schädigung, sondern auch Ansprüche auf Ersatz, die aus der Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen abgeleitet werden. Auch alle Ersatzforderungen wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung eines Vertrags, mag der Erfüllungsanspruch selbst auch der 30jährigen Verjährung unterliegen, sind unter § 1489 ABGB zu subsumieren.OGH 5 Ob 18/01k, 27.09.2001
- Konventionalstrafen unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist, wenn sie Schadenersatzcharakter haben.OGH 2 Ob 238/98h, 11.03.1999
- Dient der Garantieverpflichtung nicht (nur) der Sicherung einer Schadenersatzforderung, sondern auch eines Verwendungsanspruches (Aufwand für Mängelbeseitigung), ist sie nicht "schadensrechtlicher Art". Ansprüche nach § 1042 ABGB verjähren jedoch erst nach 30 Jahren.OGH 4 Ob 598/89, 07.11.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 1 Ob 114/24g, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 70/23v, 24.04.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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