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Wer muss beweisen, wann die Verjährungsfrist begonnen hat?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Gläubiger, Schuldner
Wenn es darum geht, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat, trifft die Beweispflicht die beklagte Partei. Sie muss den Beginn der Frist also nachweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (74 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Beklagte beweispflichtig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034456 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 74.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Verjährungsbeginn und Beweislage

Für den Beginn der Verjährungsfrist kommt es nicht darauf an, ob Ihnen bereits wasserdichte Beweise vorliegen. Der Fristbeginn wird deshalb nicht so lange hinausgeschoben, bis Ihre Beweislage gesichert ist.

günstig für Beklagter Beweislast der klagenden Partei

Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie jene Tatsachen behaupten und beweisen, aus denen Ihr Anspruch nach dem Gesetz entstanden ist. Es ist also Ihre Aufgabe als klagende Partei, die Grundlagen Ihres Anspruchs darzulegen.

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