Darf das Gericht die Räumung auf einen anderen Grund stützen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 23.09.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Irreführungstatbestand nach § 2 UWG ist mangels konkret dargelegten Sachverhalts samt Widerspiegelung im Begehren nicht zu prüfen.OGH 4 Ob 163/22g, 23.09.2022
- Das Eigentum des Klägers ist - im Zusammenhalt mit der Inanspruchnahme der Sache durch den Beklagten - ein ausreichender Rechtsgrund für das auf Vergütung der dadurch erlangten Bereicherung sowie auf Räumung gerichtete Begehren.OGH 1 Ob 132/08f, 16.09.2008
- Der Rechtsgrund für das Begehren auf Zahlung von Benützungsentgelt und Räumung beruht nicht auf einem „widerrufenen Prekarium", sondern auf dem Eigentumsrecht des Klägers und den aus dieser sachenrechtlichen Zuordnung erfließenden Befugnissen des Eigentümers.OGH 1 Ob 132/08f, 16.09.2008
- Erweist sich der allein geltend gemachte Rechtsgrund als nicht gegeben, so ist das Gericht nicht berechtigt, dem Klagebegehren aus einem anderen (nicht geltend gemachten) Rechtsgrund stattzugeben.OGH 1 Ob 184/99m, 23.11.1999
- Hier: Bindung an das auf Nichtzahlung des Mietzinses gestütztes Räumungsbegehren, sodaß dem Räumungsbegehren wegen titelloser Benützung nicht stattgegeben werden kann.OGH 1 Ob 210/97g, 14.10.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019055 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 4 Ob 163/22g, 23.09.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur dann, wenn Sie sich ausdrücklich und ausschließlich auf eine bestimmte Begründung festgelegt haben. Sonst schadet es Ihnen nicht, wenn Sie den Sachverhalt rechtlich falsch eingeordnet haben, solange Sie alle wesentlichen Tatsachen vorgebracht und bewiesen haben.
Wurde in einem früheren Prozess über eine Frage nur nebenbei entschieden, weil sie dort bloß eine Vorfrage war, können Sie diese Frage später zum eigenen Gegenstand einer Klage machen. Das frühere Urteil steht einer solchen Klage nicht im Weg.