Darf das Rechtsmittelgericht meinen Anspruch auf eine andere Grundlage stützen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 14.09.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zwischen einem Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß den §§ 81 ff EheG und einem Anspruch, der aus einer GesBR abgeleitet wird, besteht aber keine Identität. Die "Umdeutung" ist daher nicht zulässig.OGH 2 Ob 554/91, 18.09.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040989 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 59/21s, 14.09.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur dann, wenn Sie sich ausdrücklich und ausschließlich auf eine bestimmte Begründung festgelegt haben. Sonst schadet es Ihnen nicht, wenn Sie den Sachverhalt rechtlich falsch eingeordnet haben, solange Sie alle wesentlichen Tatsachen vorgebracht und bewiesen haben.
Wurde in einem früheren Prozess über eine Frage nur nebenbei entschieden, weil sie dort bloß eine Vorfrage war, können Sie diese Frage später zum eigenen Gegenstand einer Klage machen. Das frühere Urteil steht einer solchen Klage nicht im Weg.