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Darf das Rechtsmittelgericht meinen Anspruch auf eine andere Grundlage stützen?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Ehegatten
Nur solange es derselbe Anspruch bleibt. Beruht die neue Begründung auf ganz anderen tatsächlichen Voraussetzungen, ist es dem Gericht verwehrt, sie einzuführen. Ein Räumungsbegehren wegen Widerrufs einer unentgeltlichen Überlassung ist deshalb etwas anderes als eines wegen Auflösung aus wichtigem Grund.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 14.09.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Soweit die Identität des geltend gemachten Anspruches nicht gewahrt bleibt, ist es dem Rechtsmittelgericht verwehrt, neue rechtliche Gesichtspunkte als Entscheidungskriterien einzuführen. Zwischen einem auf den Widerruf einer Bittleihe gestützten Räumungsbegehren und einem auf vorzeitiger Vertragsauflösung aus wichtigem Grund beruhenden besteht wegen der unterschiedlichen tatsächlichen Voraussetzungen keine Wesensgleichheit des prozessualen Anspruches.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040989 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Bindung an den angegebenen Rechtsgrund

Nur dann, wenn Sie sich ausdrücklich und ausschließlich auf eine bestimmte Begründung festgelegt haben. Sonst schadet es Ihnen nicht, wenn Sie den Sachverhalt rechtlich falsch eingeordnet haben, solange Sie alle wesentlichen Tatsachen vorgebracht und bewiesen haben.

günstig für Kläger Frühere Vorfrage in neuer Klage

Wurde in einem früheren Prozess über eine Frage nur nebenbei entschieden, weil sie dort bloß eine Vorfrage war, können Sie diese Frage später zum eigenen Gegenstand einer Klage machen. Das frühere Urteil steht einer solchen Klage nicht im Weg.

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