Zum Inhalt springen

Zählt eine mögliche Gehaltserhöhung des Getöteten bei meiner Rente mit?

günstig für Schädiger betrifft Hinterbliebene, Witwen, Kinder, Schädiger, Versicherer
Nein. Bei der Berechnung der Rente für Hinterbliebene bleiben künftige Einkommensänderungen außer Betracht, wenn nicht sicher feststeht, dass sie eingetreten wären. Dasselbe gilt für eine mögliche Änderung der Steuerlast oder der Sorgepflichten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Bei der Bemessung der Hinterbliebenenrente nach § 1327 ABGB ist auf in der Zukunft liegende Möglichkeiten einer Änderung des Einkommens des Getöteten, deren bevorstehender Eintritt nicht zweifelsfrei dargetan werden kann, keine Rücksicht zu nehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031525 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Künftige Verhältnisse bei der Rentenbemessung

Nur dann, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung schon jetzt mit einer Änderung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu rechnen ist; darauf muss das Gericht auch ohne Einwand Bedacht nehmen. Bloß mögliche, ungewisse künftige Umstände bleiben außer Betracht. Ändern sich die Verhältnisse später, muss der Zahlungspflichtige selbst darauf dringen.

günstig für Geschädigter Rente bei Verdienstentgang und Geldentwertung

Ja. Bei einer Rente für entgangenen Verdienst ist die Geldentwertung zu berücksichtigen, weil sich der Anspruch nach den jeweils bestehenden Verhältnissen richtet. Bemessen wird die Rente trotzdem grundsätzlich nach den gegenwärtigen Verhältnissen. Dass künftige Raten damit unsicher bleiben, hat der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Künftige Einkommensentwicklung des Getöteten
Schadenersatz · Rente der Hinterbliebenen als Schadenersatz
Schadenersatz · Anpassung der Hinterbliebenenrente an die Teuerung
Schadenersatz · Unterhalt nach Tötung und Rückgriff
Schadenersatz · Eigeneinkommen bei der Berechnung des Entgangs