Zählt eine mögliche Gehaltserhöhung des Getöteten bei meiner Rente mit?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch nicht auf eine Änderung seiner Sorgepflichten.OGH 1 Ob 175/04y, 23.11.2004
- Betreffend künftige Besteuerung des Verunglückten.OGH 2 Ob 146/54, 17.03.1954
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031525 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur dann, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung schon jetzt mit einer Änderung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu rechnen ist; darauf muss das Gericht auch ohne Einwand Bedacht nehmen. Bloß mögliche, ungewisse künftige Umstände bleiben außer Betracht. Ändern sich die Verhältnisse später, muss der Zahlungspflichtige selbst darauf dringen.
Ja. Bei einer Rente für entgangenen Verdienst ist die Geldentwertung zu berücksichtigen, weil sich der Anspruch nach den jeweils bestehenden Verhältnissen richtet. Bemessen wird die Rente trotzdem grundsätzlich nach den gegenwärtigen Verhältnissen. Dass künftige Raten damit unsicher bleiben, hat der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen.