Kann ein auffallend niedriger Preis die Gewährleistung ausschließen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.09.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107682 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 1 Ob 166/20y, 23.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 72/16k, 11.11.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 922 · Gewährleistung
- ABGB § 923
- ABGB § 928
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch bei einem wesentlichen Mangel, der sich nicht beheben lässt, müssen Sie den Vertrag nicht auflösen. Sie können stattdessen den Preis mindern, und zwar bis auf jenes Entgelt, das der noch möglichen Nutzung entspricht.
Ist die gekaufte Sache wegen eines Mangels weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert, können Sie die Aufhebung des Kaufs verlangen. Dass derselbe Mangel auch Gewährleistungsansprüche auslösen könnte, hindert Sie daran nicht.