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Hafte ich als Bauherr den Firmen, die der Generalunternehmer holt?

günstig für Bauherr betrifft Bauherr, Generalunternehmer, Subunternehmer, Lieferant
Nein. Bestellt der Generalunternehmer etwas für das zu errichtende Haus, ist das ein Vertrag zu Ihren Gunsten. Genau darin liegt der Zweck eines Generalunternehmers: Sie haften den beigezogenen Firmen nicht und schulden nur das, was der Generalunternehmer aus Ihrer Vereinbarung mit ihm verlangen kann. Nur er steht in einem Vertragsverhältnis zu Ihnen und haftet Ihnen für die Arbeiten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 25.10.2017 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Ein Rechtsgeschäft, durch das ein Generalunternehmer für das zu errichtende Haus etwas bestellt, ist ein Vertrag zugunsten eines Dritten, nämlich des Bauherrn. Der Zweck der Bestellung eines Generalunternehmers besteht ja geradedarin, daß der Bauherr Dritten nicht haftet und er nur dazu verpflichtet ist, was der Generalunternehmer auf Grund der mit ihm geschlossenen Vereinbarung verlangen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019409 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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