Haftet die Firma auch für Leute des Subunternehmers?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Versicherungsagent, Betrug.OGH 7 Ob 49/22i, 25.05.2022
- Hier: Die abredewidrige Verwendung des vom Anleger dem Anlageberater überlassenen blanko unterfertigten Transaktionsformulars steht mit den der Bank als Geschäftsherrin zukommenden Pflichten bloß in einem äußeren Zusammenhang und stellt daher keine typisch nachteilige Folge dar, für die sie einzustehen hätte.OGH 1 Ob 43/15b, 21.05.2015
- Aus der bloßen Erteilung des Auftrags, bei betrunkenen Gästen gleich zu kassieren, kann keine Vorhersehbarkeit von Straftaten gegen Leib und Leben durch den Gehilfen abgeleitet werden.OGH 1 Ob 127/07v, 29.11.2007
- Mit dieser Haftungsbegrenzung auf vorhersehbare Gefahren iS einer Adäquität soll eine uferlose, unbegrenzte Haftung des Geschäftsherrn für Delikte seines Gehilfen vermieden werden.OGH 3 Ob 283/06y, 31.01.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028517 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 3 Ob 166/25w, 28.10.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 49/22i, 25.05.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 91/16g, 29.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Werden Sie von Ihrem Vertragspartner geschädigt, müssen Sie sich als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn eine von Ihnen zur Erfüllung eingesetzte Person durch Sorglosigkeit gegenüber Ihren eigenen Gütern zum Schaden beigetragen hat. Der Schaden wird dann geteilt.
Bei fahrlässiger Schädigung haften mehrere Personen nur dann gemeinsam für den ganzen Schaden, wenn jede einen Beitrag dazu geleistet hat. Ahmt jemand die gefährliche Handlung eines anderen bloß nach, haftet der Nachgeahmte für den daraus entstandenen Schaden nicht. Anderes gilt ausnahmsweise, wenn nur er die besondere Gefährlichkeit erkennen konnte.