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Schützt mich der Vertrag, obwohl ich mit der Firma nichts vereinbarte?

günstig für Geschädigter betrifft Bauherren, Generalunternehmer, Subunternehmer, Bauarbeiter
Ja, das ist möglich. Zwischen dem Auftraggeber und dem Subunternehmer besteht in der Regel kein unmittelbares Rechtsverhältnis. Trotzdem können Sie in den Schutzbereich des jeweils anderen Vertrags fallen. Der Auftraggeber muss den Generalunternehmer außerdem vor Gefahrenquellen warnen, damit dieser seine Subunternehmer aufklären kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.10.2017 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1991)

Zwar entsteht zwischen dem Auftraggeber eines Generalunternehmers und dessen Subunternehmer in der Regel kein unmittelbares Rechtsverhältnis; daraus folgt aber noch nicht zwingend, daß nicht auch der Besteller im Schutzbereich des Subunternehmensvertrages mit dem Generalunternehmer und der Subunternehmer und seine Leute nicht auch im Schutzbereich des Generalunternehmervertrages zwischen Besteller und Generalunternehmer stehen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021863 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grenzen des Vertragsschutzes für Dritte

Der Kreis jener Personen, die statt Ansprüchen aus dem allgemeinen Schadenersatzrecht auch vertragliche Ansprüche erhalten, ist eng zu ziehen. Voraussetzung ist ein schutzwürdiges Interesse. Ein solches fehlt, wenn Sie aus Ihrer eigenen Vertragsbeziehung bereits einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz haben.

günstig für Schädiger Vermögensschutz Dritter aus einem Vertrag

Ein Vertrag kann auch Schutzpflichten gegenüber Dritten begründen. Ihr bloßes Vermögen ist als Dritter aber in der Regel nicht in diesen Schutzbereich einbezogen.

Verwandte Fragen

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