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Kann ich den Subunternehmer als Bauherr direkt belangen?

betrifft Bauherren, Unternehmer, Subunternehmer, Auftraggeber
Der Subunternehmer hat einen Vertrag nur mit dem Generalunternehmer, nicht mit dem Bauherrn; gegenüber dem Bauherrn ist er selbständiger Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers. Die Auslegung der Verträge kann aber ergeben, dass die beiden Verträge teilweise verknüpft sind, sodass sich etwa eine Änderung des Leistungsumfangs auch auf den Vertrag mit dem Subunternehmer auswirkt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Der Subunternehmer steht nur mit dem Generalunternehmen, nicht aber mit dem Bauherrn in vertraglichen Rechtsbeziehungen; er ist selbständiger Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers. Vertragsauslegung kann aber ergeben, dass beide Verträge - etwa was den Leistungsumfang betrifft - partiell verknüpft sind, so dass eine Änderung des Leistungsgegenstandes auf den Subunternehmervertrag durchschlägt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021876 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 26.

Im Gesetz

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