Muss meine Mithaftung für fremde Schulden schriftlich sein?
günstig für Bürge betrifft Bürgen, Mitschuldner, Garanten, Konsumenten, Unternehmer, Banken
Wenn Sie für die Schuld eines anderen einstehen, sei es als Bürge, als Garant oder als Mitschuldner, muss Ihre Erklärung schriftlich sein. Das gilt für alle diese Fälle und nicht nur für Geschäfte von Verbrauchern.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2010)
Die gesetzliche Gleichstellung von Schuldbeitritt, Garantie und Bürgschaft zwingt zur analogen Anwendung des Schriftformerfordernisses auf alle Fälle der Interzession iSv § 25c KSchG, und zwar ohne Beschränkung auf Verbrauchergeschäfte.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126112 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 71/24w, 26.03.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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