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Muss ich prüfen, ob der Prokurist seine Befugnisse überschreitet?

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In der Regel nicht. Eine Pflicht nachzuprüfen, ob dem Prokuristen im Innenverhältnis Beschränkungen auferlegt sind, und damit eine Haftung für Fahrlässigkeit besteht nur dann, wenn Sie nach den Umständen darauf schließen mussten, dass er seine Vertretungsmacht treuwidrig zum Nachteil des Firmeninhabers missbraucht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Eine Nachprüfungspflicht des Dritten, ob Beschränkungen des Prokuristen im Innenverhältnis bestehen, und damit auch eine Haftung des Dritten für Fahrlässigkeit wird nur dann angenommen, wenn der Dritte nach dem Umständen darauf schließen mußte, daß der Prokurist die ihm zustehende Vertretungsmacht treuwidrig zum Nachteil des Inhabers des Handelsgewerbes mißbrauchte.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019688 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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