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Muss der Schädiger die Kosten meines Ersatzfahrzeugs zahlen?

günstig für Geschädigter betrifft Verkehrsbetriebe, Geschädigte, Schädiger, Versicherungen, Autofahrer
Ja. Wird ein Linienbus beschädigt, hat der Schädiger die Kosten des eingesetzten Ersatzfahrzeugs für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls zu tragen. Ersetzt werden auch die Kosten dafür, ein Reservefahrzeug bereitzuhalten, allerdings nur bis zu jener Grenze, die die Anmietung eines vergleichbaren Fahrzeugs am Markt kosten würde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1972)

Bei Beschädigung eines Linienomnibusses haftet der Schädiger für die auf die Zeit des unfallbedingten Ausfalls entfallenden Kosten des eingesetzten Ersatzfahrzeuges.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019810 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Leasingraten nach Totalschaden

Wird ein geleastes Fahrzeug bei einem Unfall zerstört, ersetzt der Schädiger den Wert, den die Wiederbeschaffung kostet. Den Unterschied zu den noch offenen Leasingraten müssen Sie selbst tragen.

günstig für Schädiger Leasingraten während der Unbenutzbarkeit

Konnten Sie Ihr geleastes Fahrzeug eine Zeit lang nicht nutzen und haben Sie in dieser Zeit kein Ersatzfahrzeug angemietet, können Sie die weiterlaufenden Leasingraten vom Schädiger nicht ersetzt verlangen. Diese Raten gelten beim Finanzierungsleasing nicht als Aufwand, der ins Leere gegangen ist.

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