Zum Inhalt springen

Muss ich die Umsatzsteuer auch zurückzahlen, wenn ich sie nicht abziehe?

günstig für Schädiger betrifft Unternehmer, Geschädigter, Schädiger, Versicherung
Ja. Es genügt, dass Sie zum Abzug berechtigt wären; ob Sie ihn tatsächlich nutzen, spielt keine Rolle. Umstände, die allein in Ihrer Entscheidung liegen, bleiben außer Betracht. Sie werden so behandelt, als hätten Sie den Ersatzbetrag bestimmungsgemäß verwendet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 22.07.2020 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Für das Entstehen des Rückersatzanspruches kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte von der Vorsteuerabzugsmöglichkeit tatsächlich Gebrauch macht, sondern nur, ob er hiezu berechtigt wäre. Dabei müssen Umstände, die allein in seinem Willensbereich liegen, außer Betracht bleiben; er muss sich dem Ersatzpflichtigen gegenüber so behandeln lassen, als ob er den Ersatzbetrag bestimmungsgemäß verwendet hätte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037872 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Umsatzsteuer-Rückersatz nur im eigenen Verfahren

Wer Schadenersatz zahlen muss, kann seinen Anspruch auf Rückersatz der Umsatzsteuer nicht in demselben Verfahren geltend machen. Dafür ist ein eigener Rechtsstreit nötig.

günstig für Geschädigter Umsatzsteuer im Ersatzbetrag

Wird Ersatz für eine Sache oder eine Leistung zugesprochen, behandelt das Gericht die Umsatzsteuer nicht gesondert. Es entscheidet auch nicht die steuerliche Vorfrage, ob der Ersatzberechtigte die Steuer als Vorsteuer zurückbekommen könnte. Das gilt für Schadenersatz ebenso wie für den Ersatz von Prozesskosten.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Umsatzsteuer beim Schadenersatz
Schadenersatz · Rückersatz der Umsatzsteuer beim Schadenersatz
Schadenersatz · Umsatzsteuer im Schadenersatz
Schadenersatz · Zeitpunkt des Umsatzsteuerrückersatzes
Schadenersatz · Fälligkeit des Umsatzsteuer-Rückersatzes