Wen klage ich als Mieter wegen der Betriebskostenabrechnung?
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.01.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auf die Liegenschaft als Gesamtheit bezogene Ansprüche iSd § 4 Abs 3 WEG sind insbesondere auch solche nach § 37 Abs 1 Z 5 MRG iVm § 8 MRG (hier: Wiederherstellung eines für allgemeine Zwecke des Hauses umfunktionierten, früher individuell genutzten Kaminanschlusses).OGH 5 Ob 262/15p, 25.01.2016
- Hiebei steht dem Mieter bei unter Abs 3 fallenden Ansprüchen die Wahl frei, ob er Ansprüche nur gegen seinen Vertragspartner, nur gegen die Eigentümergemeinschaft oder gegen beide geltend macht.OGH 5 Ob 29/12v, 14.02.2012
- Ansprüche eines Mieters, die auf konkrete Leistungen des Vermieters gerichtet sind und deren unmittelbare Erfüllung eine Verfügungsberechtigung im weiteren Sinn über die gesamte Liegenschaft voraussetzt, kann der „Altmieter“ ungeachtet der Rechtsstellung des Wohnungseigentümers als Vermieter (§ 4 Abs 1 WEG) auch gegen die Eigentümergemeinschaft geltend machen.OGH 5 Ob 242/09p, 11.02.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123507 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 262/15p, 25.01.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 20 · Hauptmietzinsabrechnung
- MRG § 21 · Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 4 · Wirkung der Wohnungseigentumsbegründung auf ein bestehendes Mietverhältnis
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gebäude auf einem Grundbuchskörper bilden im Regelfall eine wirtschaftliche Einheit und werden gemeinsam abgerechnet. Wer eine getrennte Abrechnung will, muss behaupten und beweisen, dass ausnahmsweise keine solche Einheit besteht. Dass die Objekte unterschiedlich gut erhalten sind, genügt dafür nicht, wenn sie etwa gleich alt und gemeinsam als Wohnhausanlage errichtet wurden.
Ja. Der Vermieter kann jeweils für ein ganzes Kalenderjahr wählen, ob er die Betriebskosten pauschal verrechnet oder einzeln vorschreibt. Vereinbarungen, die noch unter dem früheren Mietengesetz getroffen wurden, binden ihn dabei nicht.